Neues Energielabel

Alles auf Anfang – das Energielabel sieht wieder wie früher aus. Wer erinnert sich noch: Ende der 1990er-Jahre wurde der Stromverbrauch von Elektrogeräten per Etikett auf einer Skala von A bis G klassifiziert. Das führte zu einem Wettkampf unter den Herstellern und zu immer geringerem Strombedarf bei Waschmaschinen, Kühlschränken, Herden und Co. Bald passte die Skala nicht mehr. Man verkürzte sie auf A bis D und unterschied nach oben hin mit zusätzlichen "+"-Klassen für Geräte, deren Energieverbrauch die ursprüngliche A-Bewertung übertraf.

Schluss mit Plus

Seit März 2021 ist Schluss mit A+, A++ und A+++. Die neue, von der Europäischen Kommission eingeführte Energiekennzeichnungs-Rahmenverordnung setzt wieder auf die alte, einfache Energieverbrauchsskala von A bis G. Geblieben sind die Farben von Grün über Gelb und Orange bis Rot. Rein optisch ist der Unterschied also nicht groß, doch der Eindruck der Vergleichbarkeit täuscht. Denn damit wieder mehr Luft nach oben ist und es nicht schon bald wieder Plus-Zeichen braucht, ist die Klasseneinteilung so streng geworden, dass ein vormaliges A+++-Gerät nun nicht mal mehr ein A-Gerät ist.(Bildquelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Weitere wichtige Änderungen seit 1. März 2021 beim neuen Energielabel

QR-Code

Jedes neue Etikett enthält nun zusätzlich einen QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone. Hierüber gelangen Kunden und Interessenten zum jeweiligen Produkt in der sogenannten EPREL-Datenbank. Diese neue Produktdatenbank stellt weiterführende, nicht-werbliche Informationen bereit. EPREL ist verpflichtend für alle Geräte mit Kennzeichnungspflicht durch das Energielabel.

Ressourceneffizienz

Neu sind auch Vorgaben für die Ressourceneffizienz, um die Nutzungsdauer der Geräte zu verlängern und das Recycling zu verbessern. Hier wurde festgelegt, dass wichtige Ersatzteile wie Thermostate, Sensoren, Platinen oder Lichtquellen mindestens sieben Jahre nach Produkteinführung zur Verfügung stehen müssen. Für Türgriffe, Scharniere, Einlegeböden, Einschübe und Türdichtungen gelten mindestens zehn Jahre. Gewerbliche Hausgeräte-Techniker wie wir müssen Zugang zu Reparatur- und Wartungsanleitungen erhalten. Endnutzern steht eine ausführliche Gebrauchsanweisung zu, die zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt auch Hinweise zur effizienten Nutzung des Geräts, ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie Reinigung bieten soll.

Ökodesign

Im Rahmen der Neuerung hat die Europäische Kommission auch die Ökodesign-Verordnung überarbeitet. Einige der oben ausgeführten Neuerungen sind hier zugrunde gelegt. Darüber hinaus legt die Ökodesign-Verordnung für jeden Gerätetyp Obergrenzen bei der Energieeffizienzklasse (EEI) fest. Geräte, die darüber hinausschießen, dürfen nicht mehr verkauft werden. 

Weitere Informationen zum neuen Energielabel finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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